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Lieferbedingungen für kontaminierter Stahlschrott

 

Abfallbeschreibung

Mit Asbest oder asbestähnlichen Materialien kontaminierter Stahlschrott durch selektiven Abbruch oder Rückbau.

Erlaubt
  • Gegenstände aus Stahl, die mit asbesthaltigen Materialien verbunden sind;
  • Alle Arten von Asbest in gebundener und nicht gebundener Form;
  • Typisches Aussehen: Rohre mit Bitumen oder Isolierungen, Flansche mit Dichtungen, Heizkessel und Prozessausrüstung, Stahlrahmen mit Dichtungen, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Tresore.
    Verunreinigungen aus Stahl mit Asbest in Kombination mit anderen toxischen Substanzen wie Schwermetalle und organischen Bestandteilen (Quecksilber, PCBs und Chrom VI) können im Einzelfall auf vorherige Anfrage, genehmigt werden.
Nicht erlaubt
  • Asbesthaltiges Material mit wenig oder keinem Stahl, zum Beispiel Asbestwellplatten. Bauschuttabfälle, Betriebsabfälle;
  • Abfall mit Hohlräumen, z. B. Tanks, Fässern, Druckbehältern.
Verpackungsanforderungen

Asbest oder asbesthaltige Abfallstoffe müssen in versiegelten Doppelverpackungen mit ausreichender Festigkeit (Mindestschichtdicke von Einschichtverpackungen 0,2 mm) oder im Big Bag, Container Bag oder Depot Bag mit Innenbeutel gemäß den gesetzlichen Anforderungen angeliefert werden. Die Verpackung muss den Hinweis “asbesthaltiger Abfall” enthalten.

Abweichungen von den oben genannten Verpackungsanforderungen können aufgrund individueller Wünsche vorab akzeptiert werden.

Vorabnahme asbesthaltiger Stahlschrott

Wir werden ab Mitte 2020 einsatzbereit sein. Wenn Sie über den Beginn der Vorabnahme von asbesthaltigem Stahlschrott informiert werden möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

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